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Als die beiden gerufenen Kollegen
an dem Wachhaus angekommen waren, versuchte Gallego
sie auf seine Sichtung hinzuweisen. Er deutete auf
einen Wagen, um den seiner Überzeugung nach immer
noch die Geister tanzten. Doch sowohl der Vorgesetzte
als auch der weitere Wachmann versicherten Gallego,
dass dort nichts sei und es keine Geister gäbe.
Nachdem sich der Schichtleiter davon überzeugt
hatte, dass der 'Geistersehende Beamte' keinen Alkohol,
Drogen oder andere Rauschmittel zu sich genommen hatte,
zog er wieder ab. Doch nach dem Gallego seinen Dienst
beendet hatte, wurde er ohne weitere Begründung
fristlos entlassen.
Erst als der ehemalige Wachmann Widerspruch gegen
die Fristlose-Kündigung einlegte, da ihm sonst
kein Arbeitslosengeld zustände, begründete
die Wach- und Schutzgesellschaft ihre Entscheidung.
So, habe Gallego ein untragbares Fehlverhalten an
den Tag gelegt und sei deswegen nicht als Wachmann
geeignet. Da der ehemalige Wachmann von seinem Recht
überzeugt war, zog er gegen seinen Ehemaligen
Arbeitgeber vor Gericht. Doch der vorsitzende Richter
Ken Renegar, war anderer Meinung.
"Sicherheitspersonal sollte nicht an Geister
glauben oder diese sehen. Der Arbeitgeber kann nicht
jedes mal wenn jemand einen Geist oder Gespenst sieht
Patrouillen los schicken. Das wäre schlicht und
einfach untragbar.", beschloss Richter Ken Renegar.
Jedoch, stellte der Richter den Kündigungsgrund
infrage und entschied, dass das 'Sehen von Geistern'
nicht mit einem Fehlverhalten gleichzusetzen sei und
sprach Gallego das Recht auf Arbeitslosengeld zu.
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